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Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes


Wer Pflegemutter oder Pflegevater werden möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Neben der persönlichen Eignung sind dies auch die gesundheitliche Situation, die Wohnsituation, die wirtschaftliche Situation sowie formale Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Bewerben können sich verheiratete Paare, unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare, alleinerziehende und alleinlebende Menschen. Zwischen Pflegeeltern und Pflegekind soll ein altersgerechtes Eltern-Kind-Verhältnis bestehen, d.h. es soll einem in unserer Gesellschaft üblichen Altersverhältnis zwischen Eltern und Kind entsprechen.



  • Formale Voraussetzung für die Aufnahme eines Pflegekindes

    Für die Bewerbung müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Gesundheitszeugnis beantragt werden, aus dem hervorgeht, dass nichts gegen die Tätigkeit als Pflegemutter oder Pflegevater spricht. Bewerberinnen und Bewerber müssen weiterhin Angaben über ihre persönliche und wirtschaftliche Situation machen. Hierzu müssen die beiden Vordrucke
    vollständig ausgefüllt zum Bewerbungsgespräch mitgebracht werden.
  • Wohnsituation der Pflegeeltern

    Bewerberinnen und Bewerber sollen in Koblenz (und Umgebung) wohnen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Pflegeeltern über ausreichenden Wohnraum verfügen und dieser kindgerecht ausgestattet ist. Ein eigenes Zimmer ist, abhängig vom Lebensalter, in der Regel erforderlich.
  • Berufstätigkeit der Pflegeeltern

    Ein Kind, das in eine neue Familie kommt, benötigt für einen längeren Zeitraum eine feste Bezugsperson. Zu Beginn des Pflegeverhältnisses ist es wünschenswert, wenn ein Elternteil nicht berufstätig ist oder die Berufstätigkeit einschränkt, so dass immer ein Elternteil beim Pflegekind sein kann. Wenn eine Integration des Kindes in die Pflegefamilie erfolgt ist und das Pflegekind eine Kindertagesstätte oder Schule besucht, kann wieder eine Berufstätigkeit aufgenommen werden. Der höhere zeitliche Bedarf, der durch die Aufnahme eines Pflegekindes entsteht, sollte jedoch weiterhin berücksichtigt werden.
  • Gesundheit der Pflegeeltern

    Der Gesundheitszustand der Pflegeeltern darf die Erziehungsaufgabe nicht beeinträchtigen. Ein Gesundheitszeugnis wird zu Beginn des Bewerbungsverfahrens beim Gesundheitsamt in Auftrag gegeben.
  • Wirtschaftliche Verhältnisse der Pflegeeltern

    Pflegeeltern sollen in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und nicht auf die finanziellen Zuwendungen für Pflege und Erziehung sowie Zuwendungen für Sachleistungen angewiesen sein.
  • Weitere Kinder der Pflegeeltern

    Wenn die Pflegeeltern leibliche Kinder, adoptierte Kinder oder bereits ein oder mehrere Pflegekinder haben, müssen diese mit der Aufnahme eines Pflegekindes einverstanden sein. Sie sollen auf die möglichen Auswirkungen und Veränderungen in der Familie vorbereitet und in den Aufnahmeprozess eingebunden werden. Das Pflegekind sollte das jüngste Kind sein, damit eine natürliche Geschwisterreihe beibehalten wird.
  • Persönliche Voraussetzungen der Pflegeeltern

    Um das Kind erfolgreich in die Pflegefamilie einbinden und integrieren zu können, sollen die Pflegeeltern nach Möglichkeit über Erfahrungen im Umgang mit Kindern sowie Geduld und Belastbarkeit verfügen.


Eine besonders wichtige Voraussetzung ist die Bereitschaft zur Kooperation mit der Herkunftsfamilie.

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56068 Koblenz

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Telefon: 0261-129 2347
ulrike.preiser-weigelt@stadt.koblenz.de

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Telefon: 0261-129 2349
monika.schmidt@stadt.koblenz.de

Susanne Steininger
Telefon: 0261-129 2353
susanne.steininger@stadt.koblenz.de

Denise Risch
Telefon: 0261 -129 2344
denise.risch@stadt.koblenz.de

Erreichbarkeit

Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes sind aufgrund von Außendiensttätigkeit nicht immer anzutreffen. Deshalb bitten wir, Termine für ein persönliches Gespräch vorher telefonisch oder per E-Mail abzustimmen und zu vereinbaren.